1.1. Die Firma formtreu. Thekla Grützner, Inhaberin: Thekla Grützner (nachfolgend formtreu. genannt), D-28203 Bremen führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
1.2. Für alle Rechtsgeschäfte mit formtreu. sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
2.1. Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung zu den Bedingungen dieser AGB von formtreu. angenommen.
2.2. Mündliche Nebenabreden oder Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung.
Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.
Vor Zustandekommen eines Vertrages wird dem Auftraggeber per Post oder E-Mail ein Angebot zugesandt. Für einen vom Auftraggeber erteilten Auftrag an formtreu. hat der Auftraggeber dieses Angebot inhaltlich auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an unsere Anschrift auf dem Postweg oder per E-Mail zuzusenden. Mit Zusendung des unterschriebenen Angebots durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.
5.1. Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt formtreu. die Arbeit an dem erteilten Designauftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Termin-Vereinbarung: innerhalb von maximal 15 Arbeitstagen) einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden in Form von Bildschirmscreenshots zur Prüfung und Abnahme dem Auftraggeber übermittelt.
5.2. Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt.
5.3. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs, einmalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein kostenloses Zweitmuster fordern. Diese Rechte garantieren wir. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis (85,00 Euro netto).
6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafik-Design Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.
6.2. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.
6.3. Der Auftraggeber stellt formtreu. von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen formtreu. stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
7.1. Jeder formtreu. erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
7.2. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.
7.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von formtreu. weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt formtreu., eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7.4. formtreu. überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und formtreu..
7.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
7.6. formtreu. hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.) als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt formtreu. zum Schadenersatz in branchenüblicher Höhe (Tarifvertrag für Design- Leistungen SDSt/AGD, neueste Fassung). Sofern formtreu. allerdings den Auftraggeber nach Abnahme des Entwurfs nicht explizit zur Namensnennung auffordert, verzichtet formtreu. stillschweigend auf dieses Recht und entsprechende Schadenersatzansprüche.
7.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
7.8. formtreu. erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder von formtreu. für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran - auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von formtreu. erstellten Grafik - ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann.
7.9. Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc. werden überwiegend lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen bekannter Bildagenturen oder Verlage entnommen. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens formtreu. eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber formtreu. erhoben werden. Außerdem behalten wir uns das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben. Selbstverständlich kann auch "exklusives" Material verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr extra vergütet werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.
7.10. Die von formtreu. erstellten Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Homepage, innerhalb von Bannertausch-Programmen oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Verwendung bei Werbemaßnahmen, bevor der Auftraggeber nicht den vereinbarten Auftragswert beglichen hat. Werden die Muster dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht formtreu. Schadenersatz in Höhe des doppelten Listenpreises bzw. Angebotpreises zu.
Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von formtreu.. Wurden keine Vereinbarungen getroffen, erfolgt die Vergütung auf Grundlage des Tarifvertrags für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung).
9.1. Die Vergütung ist nach Abnahme des Entwurfs fällig. formtreu. stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
9.2. Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel gehen wir von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen aus) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern eine Abnahme - nach Mahnung durch formtreu. - auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt. Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. formtreu. behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
9.3. Bei Zahlungsverzug kann formtreu. Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
12.1. formtreu. verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
12.2. formtreu. verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.
12.3. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
12.4. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei formtreu. geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet formtreu. bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14.1. formtreu. ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (z.B. PhotoShop Originaldateien), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
14.2. Hat formtreu. dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch formtreu. geändert werden.
15.1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass wir die für ihn erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als "Referenz" in unseren öffentlichen Galerien auf unserer Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis unserer Arbeiten verwenden. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in unsere ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf.
15.2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
15.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von formtreu. (D-28203 Bremen).
15.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.5. Gerichtsstand ist Bremen, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall sind wir jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggeber zu klagen.
15.6. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
Stand: Januar 2024